AGB

Diese Geschäftsbedingungen sind für Rechtsgeschäftezwischen Unternehmern konzipiert. Sofern ein Verbrauchergeschäft iSd § 1 KSchG vorliegt, gelten die Vertragspunkte mit den jeweiligen Sonderbestimmungen für Verbraucher; sonst die zwingenden Bestimmungen des 1. Hauptstückes d. KSchG sowie des FAGG.

  1. Geltungsbereich:
    a) Für alle Lieferungen und Leistungen der ESB Engineering KG gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, und zwar in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit Auftragserteilung bzw. Abgabe der Bestellung an ESB Engineering KG, spätestens mit Annahme unserer Lieferung, gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als angenommen.
    b) Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch uns bedarf es nicht.
    c) Erklärungen von Mitarbeitern binden uns nur, wenn diese von vertretungsbefugten Organen schriftlich bestätigt werden.
  2. Erklärungen an unser Unternehmen/Anbote:

a) Wir empfehlen zur leichteren Beweisbarkeit die Schriftform (eine Übermittlung via Telefax oder sonst elektronisch ist zulässig). Sämtliche Erklärungen sind dem Kunden gegenüber schriftlich an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten und gelten als zugegangen, auch wenn uns der Kunde eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gegeben hat.
b) Alle Warenangebote und Informationen zu Warenangeboten sind hinsichtlich der Bereitstellung bzw. Verfügbarkeit der Ware stets freibleibend und unverbindlich.

  1. Preis:

Als Preis wird der jeweils am Tag der Bestellung geltende Preis je Liter, Preis je Kilogramm bzw. Preis je Einheit vereinbart; dieser entspricht unserem Netto-verkaufspreis am Tag der Bestellung zzgl. MwSt. bzw. MÖSt für verbrauchs-steuerpflichtige Waren. Dieser Preis kann sich täglich ändern und wird bei der Bestellung vereinbart. Bei Mindermengen unter 120 Liter bzw. Kilo oder unter Euro 200,– Warenwert, werden Frachtkosten in Höhe von derzeit Euro 15,–
(netto) verrechnet.

  1. Lieferung:

a) Die Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung innerhalb angemessener Frist. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Zufahrt mit den üblichen Lastkraft- bzw. Tankwagen bis zum Lieferort und die Befüllung des Tanks bzw. die Lieferung ohne Gefahr für schmutz- oder berührungsempfindliche Einrichtungsgegenstände, Böden, Wände etc. möglich sind. Sollte die Lieferung mangels Zufahrtsmöglichkeit oder mangels Möglichkeit, den Tank zu befüllen, erschwert oder unmöglich sein, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Für Schäden an schmutz- oder berührungsempfindlichen Einrichtungsgegenständen, Böden, Wänden etc., die der Kunde gegen eine Verschmutzung nicht ausreichend ge-sichert hat, kann keine Haftung übernommen werden.
b) Befindet sich ESB Engineering KG in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er ESB Engineering KG schriftlich eine Nachfrist von zumindest vierzehn Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, sofern der Schaden durch ESB Engineering KG bzw. von ESB Engineering KG beauftragte Dritte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und sonstigen reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
c) Bei Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen wie Streiks, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und hoheitlichen Verfügungen (dies auch bei Sublieferanten) ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses.

  1. Zahlung:

Die Zahlung hat, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, bei der Übernahme der Ware zu erfolgen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 4 % per anno zu verrechnen und alle noch aushaftenden Beträge fällig zu stellen. Wir sind bei Zahlungsverzug oder bei Vorliegen schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden, die uns bei Kaufabschluss nicht bekannt waren und die unsere Forderungen aus dem Kaufgeschäft gefährden, unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag ohne Einräumung einer Nachfrist zurückzutreten. Nur für Nichtverbraucher: Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungs-ansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft. Die Aufrechnung von Gegenforderungen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung mit Ausnahme gerichtlich festgestellter Forderungen. Weiteres ist der Kunde verpflichtet, ESB Engineering KG die entstehenden Mahn-und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst iSd § 1333 ABGB die Kosten von Mahnschreiben, sowie auch die Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts nach den entsprechenden Gebühren-ordnungen. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen bestätigt der Kunde, dass unsere Lieferungen für die Fortführung seines Unternehmens im Insolvenzfall nicht notwendig sind und sohin der Vertrag im Insolvenzfall des Kunden aufgelöst wird. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und des Fortbestandes dieses Vertrages ist der Masseverwalter verpflichtet, die folgenden Bestellungen im Voraus zu bezahlen.
ESB Engineering KG ist in diesem Fall erst nach eingegangener Zahlung zur Lieferung verpflichtet. Darüber hinaus ist der Masseverwalter zur Besicherung unserer Lieferungen verpflichtet, zur Absicherung etwa gegen einen Zahlungsausfall infolge Masseunzulänglichkeit bei nachträglicher Verrechnung der sich ergebenden Abrechnungsdifferenzen aus der Zugrundelegung eines Durchschnittspreises wie oben, eine Kaution in Höhe eines halben durchschnittlichen Monatsbedarfs (berechnet auf Basis der abgelaufenen letzten drei Monate) bei uns auf unserem Bankkonto zu erlegen. Bis zum Erlag dieser Kaution sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet.

  1. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch bei Weitergabe an Dritte. Im Falle des Zahlungsverzugs gestattet der Kunde ESB Engineering KG jetzt bereits den jederzeitigen Zutritt zum Aufbewahrungsort unserer Eigentumsvorbehaltsware zwecks Inventarisierung oder Mitnahme. ESB Engineering KG ist berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Ware einzuziehen und den Gegenwert abzüglich der Manipulationskosten mit dem offenen Saldo zu verrechnen. Der Kunde ist bei objektivem Zahlungsverzug nicht berechtigt, die Ware zu verbrauchen.

  1. Gewährleistung und Haftung:

a) Bei mangelhafter Ware leisten wir im gesetzlichen Rahmen Gewähr. Bemängelungen können jedoch nur dann anerkannt werden, wenn den von uns autorisierten Personen unverzüglich Gelegenheit gegeben wird, die bemängelte Ware samt dem dazugehörigen Behälter zu untersuchen und Proben zu ziehen. Proben, die von den Kunden selbst gezogen worden sind, können von uns nicht anerkannt werden.
b) Eine Haftung von ESB Engineering KG für Schäden des Kunden, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt, ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Beauftragten von ESB Engineering KG. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Personenschäden und ebenso nicht im Falle einer Ersatzpflicht nach dem PHG. Allfällige Regressforderungen von Kunden oder Dritten gegenüber ESB Engineering KG aus dem Titel „Produkthaftung“ gemäß PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler von ESB Engineering KG verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
c) Der Kunde hat die für den Umgang mit Schmierstoffen maßgebenden Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Schmierstoffeinrichtungen regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen und die Anlagen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erneuern, allenfalls auszutauschen. Sollte die Tankanlage nicht mehr den Regeln der Technik entsprechen, erfolgt die Befüllung ausschließlich auf Risiko der Kunden, allfällige Ansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit werden ausgeschlossen.

  1. Datenschutz/Bonitätsprüfung

a) Die ESB Engineering KG Handels GmbH verwendet von Kunden übermittelte Daten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere unter Beachtung des Datenschutzgesetzes 2000.
b) Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Überprüfung seiner Identität und Bonität und stimmt zu, dass seine Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bestelldaten) zu diesem Zweck an behördlich befugte Kreditschutzverbände, Kreditinstitute und Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Auskunfteien über Kreditverhältnisse berechtigt sind (§ 152 GewO), übermittelt werden.
c) Soweit die ESB Engineering KG Handels GmbH im Anlassfall ein überwiegendes berechtigtes Interesse an dieser Datenverwendung hat (§ 8 DSG 2000), ist die ESB Engineering KG Handels GmbH zur Durchführung einer Identitäts- und Bonitätsprüfung auch im Fall eines Widerrufs der Zustimmungserklärung des Kunden berechtigt.
d) Auskunfteien, an welche zu Zwecken der Bonitätsprüfung Daten übermittelt werden, sind in Österreich der Kreditschutzverband von 1870 (KSV), Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien, der AKV Europa – Alpenländischer Kreditorenverband, Schleifmühlgasse 2, A-1041 Wien, und die CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, A-1150 Wien.
e) Das unentgeltliche Recht auf Widerruf der Zustimmung zur Verwendung und Übermittlung der personenbezogenen Daten seitens des Kunden bleibt hier-von unberührt.“

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht:

Sofern der Kunde nicht Verbraucher iSd KSchG ist, ist ausschließlicher Gerichts-stand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Wien. Trotzdem sind wir berechtigt, den Kun-den an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Der Vertrag unterliegt dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Rücktrittsrecht gemäß §§ 11 und 18 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte): Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für Warenlieferungen des Unternehmens kein Rücktrittsrecht besteht.